Psychologie, Psychologische Beratung Ludwigsburg

Pro Familia

Adresse
Schloßstr. 9
Ort
71634 Ludwigsburg
Telefonnummer
07141 923444
Fax
07141 978012
E-Mail
ludwigsburg@profamilia.de
Website
www.profamilia-ludwigsburg.de

Informationen

Pro Familia ist in der Schloßstr. 9 zu finden. Folgendes wird angeboten: Psychologie, Psychologische Beratung - In Ludwigsburg gibt es noch 15 weitere Psychologie, Psychologische Beratung. Einen Überblick finden Sie hier.

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W. B. schrieb am 27.03.2015

ein Beispiel von gravierender Inkompetenz!

Meine Frau hatte schon länger Schlafstörungen, die sich in unserem verbrachten Urlaub auf Kreta so zuspitzten, dass durch extremen Schlafdefizit, dieser Urlaub nur als Verwaltung eines Ausnahmezustandes betrachtet werden konnte. Meine Frau hatte im ganzen 14-tägigen Urlaub so gut wie gar nicht schlafen können. Auch Versuche Mittagsschläfchen ohne meine Anwesenheit im Hotelzimmer zu tätigen, scheiterten. Nach dem Urlaub fand ich im Internet heraus, was extremer Schlafentzug bewirken kann: "Kopfschmerzen, Übelkeit und Unwohlsein können Auswirkungen von akutem oder chronischem Schlafmangel sein. Halluzinationen bzw. Wahnvorstellungen sind die Folgen von längerem Schlafentzug. Diese Symptome machen sich gewöhnlich schon nach 24-48 Stunden bemerkbar. Schlafmangel kann auch zu temporär verschwommener Sicht (in Kombination mit Konzentrationsmangel) führen. Durch die Halluzinationen treten seltener auch Angstzustände und Verfolgungswahn auf. Durch Schlafmangel werden Belastungsfähigkeit und Stressresistenz vermindert. Reizbarkeit und Stress werden erhöht." Dies ist nur ein Auszug möglicher Folgen und konkret bemerkbar machten sich Kopfschmerzen, Übelkeit, Unwohlsein. Verminderte Belastungsfähigkeit und Stressresistenz war ebenso naheliegend, wie von mir sehr deutlich bemerkbar. Eine temporär verschwommene Sicht, bzw. Wahrnehmung wurde von mir als Folge des Schlafmangels angenommen. Am 01.10.2014 beklagte sich meine Frau gleich zu Beginn des Beratungsgespräches bei Pro Familia über mein angebliches Fehlverhalten im gemeinsamen Urlaub. Frau Leutgäb-Scholz verweigerte mir kategorisch eine Stellungnahme zu den von meiner Frau vorgetragenen Vorhaltungen! Nachdem ich meine These zu den Gründen für die Schlafstörungen meiner Frau vortrug, registrierte ich bei Frau Leutgäb-Scholz eine deutlich sichtbare Ambivalenz zu den Geschehnissen. Trotzdem blieb es dabei, dass ich mich zu den Darlegungen meiner Frau bzgl. meines angeblichen Fehlverhaltens nicht äußern durfte! Sie gab bekannt, das Sie sich von einer weiteren Beratung zurückzieht, weil sie sich bei uns überfordert sehe und sich an Ihre Grenze gekommen sah. Weiterhin führten sie aus, dass Sie kein Polizist sei, der entscheiden könne, was wahr ist und was nicht. An dieser Stelle hätte es also keine weitere Äußerungen von Frau Leutgäb-Scholz zu Konsequenzen aus meinem angeblichen Fehlverhalten im Urlaub mehr geben dürfen. Zu meinem Erstaunen redete Frau Leutgäb-Scholz nach der von ihr selbst festgestellten Überforderung, mehrfach auf meine Frau ein, sie solle sich vor Augen halten, ob sie - meine Frau - mit Verhaltensweisen, wie ich sie an den Tag legen würde, leben könne! Eine Beraterin, die zuvor darlegte, dass sie überfordert sei, hätte besser auf solch geäußerte Voreingenommenheiten verzichten sollen! Da sie das nicht beherzigte, war das aus meiner Sicht grob fahrlässig, unprofessionell und verantwortungslos. Meine Frau befand sich in der Situation in einem Zustand, der mit großem Schmerz, Verzweiflung und Ohnmacht umschrieben werden kann. Dies wurde auch von der Beraterin bemerkt, denn sie richtete an mich die Frage, "merken Sie nicht, in welchem Zustand sich ihre Frau befindet? In diesem Zustand musste das Agieren der Frau Leutgäb-Scholz allerdings wie eine Brandbeschleunigung auf meine Frau wirken! Erneut weise ich darauf hin, die Beraterin hatte kurz zuvor ihre Überforderung eingestanden hatte! Eine nach diesem Vorgang von mir bei dem Vorstand eingebrachte Beschwerde wegen des unverantwortlichen Verhaltens der Beraterin , wurde als nicht begründet zurückgewiesen! Ursprünglich war ich gewillt, gegen Pro-Familia eine Schadensersatzklage bezüglich der anfallenden Scheidungskosten und auf Schmerzensgeld zu führen, da die Entwicklung zunächst auf eine Scheidung hinführte. Mittlerweile haben wir uns zum Glück wieder versöhnt und erleben tatsächlich eine neue Blüte unserer Liebe. Mit Rücksicht auf meine Frau, sehe ich von einer Schmerzensgeld-Forderung ab, da ich unser neu gewonnenes Glück nicht durch eine ansonsten berechtigte Forderung belasten möchte! Prinzipiell kann solch eine Institution bei der Überwindung von Schwierigkeiten wertvolle Hilfestellung leisten. Doch zeigte sich das in unserem Fall als sehr schädlich und sehr willkürlich.

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Psychologie, Psychologische Beratung
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